Europa: Compliance & Zollbestimmungen

Die Zollabfertigung von Lebensmitteln

Die Zollabfertigung von Lebensmitteln in Europa folgt einem strengen Verfahren, um sicherzustellen, dass die importierten Waren den Gesundheits-, Pflanzenschutz- und Zollvorschriften der Europäischen Union (EU) entsprechen. Hier sind die wichtigsten Schritte im Zollabfertigungsprozess für Lebensmittel:

1. Vorbereitung der Dokumente vor dem Import

Bevor Waren in die EU gelangen, müssen eine Reihe von Dokumenten vorbereitet werden: 

Handelsrechnung: Darin müssen die Waren und deren Wert aufgeführt sein sowie Angaben zum Absender und Empfänger gemacht werden.

Gesundheits- und Pflanzengesundheitszeugnis: Für bestimmte Lebensmittel (Fleisch, Milchprodukte, Obst, Gemüse) ist eine Bescheinigung der zuständigen Behörden des Ausfuhrlandes erforderlich, aus der hervorgeht, dass die Produkte den Hygienestandards der EU entsprechen.

Ursprungszeugnis: Zum Nachweis des Ursprungslandes der Waren und um ggf. von Zollpräferenzen im Rahmen von Handelsabkommen zu profitieren. 

Transportdokumente: Wie zum Beispiel der Frachtbrief, das Prüfzertifikat oder andere logistikbezogene Dokumente.

Einfuhranmeldung: Über das Zollsystem der EU, etwa das Import Control System (ICS) oder das Automated Import System (AIS).

2. Einsendung der Produkte zur Prüfung

Lebensmittel müssen häufig ausgewiesene Kontrollpunkte, sogenannte Grenzkontrollstellen, passieren, an denen sanitäre und phytosanitäre Kontrollen durchgeführt werden.

Dokumentenprüfung: Überprüfung der eingereichten Unterlagen. 

Identitätsprüfung: Überprüfung der Produkte auf Übereinstimmung mit den bereitgestellten Dokumenten. 

Körperliche Untersuchung: Bei Bedarf werden Proben für mikrobiologische, chemische oder andere Untersuchungen entnommen.

3. Zahlung von Zöllen und Steuern

Nach erfolgreicher Prüfung und Freigabe der Produkte müssen Zölle und Mehrwertsteuer bezahlt werden: 

Zollgebühren: Diese variieren je nach Warenkategorie und Handelsabkommen zwischen dem Ursprungsland und der EU.

Umsatzsteuer: Jeder EU-Mitgliedsstaat wendet auf Grundlage der nationalen Bestimmungen seinen eigenen Mehrwertsteuersatz an.

4. Überlassung der Ware

Sobald alle Formalitäten erledigt und die Zahlungen geleistet sind, gibt der Zoll die Waren frei, sodass diese zu ihrem endgültigen Bestimmungsort innerhalb der EU transportiert werden können.

5. Einhaltung spezifischer europäischer Vorschriften

Zusätzlich zu den Zoll- und Hygienekontrollen müssen Lebensmittel noch zahlreiche weitere europäische Vorschriften einhalten: 

Lebensmittelkennzeichnung: Produkte müssen entsprechend den EU-Vorschriften gekennzeichnet werden, insbesondere hinsichtlich Allergenen, Zutaten, Verfallsdatum und Lagerungshinweisen.

Lebensmittelsicherheitsstandards: Importeure müssen sicherstellen, dass die Produkte den EU-Lebensmittelsicherheitsvorschriften entsprechen, einschließlich der Grenzwerte für Pestizidrückstände, Lebensmittelzusatzstoffe und chemische oder mikrobiologische Verunreinigungen.

6. Lagerung und Vertrieb

Nach der Zollabfertigung können die Produkte gelagert und vertrieben werden. Die Lagerbedingungen müssen den Gesundheits- und Sicherheitsstandards entsprechen, um eine Verunreinigung oder Verschlechterung der Lebensmittel zu vermeiden.

Wichtige Punkte zum Merken

  • Lebensmittel, insbesondere solche tierischen Ursprungs, unterliegen strengen Hygienekontrollen. 
  • Um Gesundheitsinspektionen zu erleichtern, sind bestimmten Produktkategorien spezielle Grenzkontrollstellen zugewiesen. 
  • In der EU gelten besonders strenge Vorschriften zur Lebensmittelkennzeichnung und -sicherheit.

Durch dieses Verfahren wird sichergestellt, dass importierte Lebensmittel unbedenklich für den Verzehr sind und den EU-Normen entsprechen.

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